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STERBEGELDVERTRAG, Anhang
Wichtige Schlußerklärungen der zu versichernden Person: |
Verantwortlichkeit für den Antrag, Nebenabreden. Mir ist bekannt, daß
ich gemäß § 16 des Versicherungsvertragsgesetzes die in diesem Antrag
gestellten Fragen nach bestem Wissen sorgfältig und vollständig beantworten
und dabei auch von mir für unwesentlich gehaltene Erkrankungen
oder Beschwerden angeben muß. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht
kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten und ggf.
Leistungen verweigern. Nebenabreden und Deckungszusagen sind nur mit
schriftlicher Zustimmung des Versicherers gültig.
Vertragsgrundlagen
Für die beantragte Versicherung gelten die für den gewählten Tarif
maßgebenden Versicherungsbedingungen.
Diese Versicherungsbedingungen werden Ihnen zusammen mit dem
Versicherungsschein – auf Wunsch jedoch auch schon früher– übersandt.
Erläuterung zum Tarif
L1M/F: Die Gesamtleistung wird fällig bei Tod.
Das maximale Eintrittsalter beträgt 70 Jahre. |
Entbindung von der Schweigepflicht. Bei Versicherungen mit Gesundheitsprüfung
ermächtige ich den Versicherer, zur Nachprüfung und Verwertung
der von mir über meine Gesundheitsverhältnisse gemachten Angaben alle
Ärzte, Krankenhäuser und sonstigen Krankenanstalten sowie Pflegeeinrichtungen,
bei denen ich in Behandlung oder Pflege war oder sein werde,
sowie andere Personenversicherer und Pflegepersonen über meine
Gesundheitsverhältnisse bei Vertragsabschluß zu befragen. Dies gilt für die
Zeit vor der Antragsannahme und die nächsten drei Jahre (für die Berufsunfähigkeitsvorsorge
die nächsten fünf Jahre und für die Pflegevorsorge
die nächsten zehn Jahre) nach der Antragsannahme.
Der Versicherer darf auch die Ärzte, die die Todesursachen feststellen, die
Ärzte, die mich im letzten Jahr vor meinem Tode untersuchen oder behandeln
werden, sowie Behörden und Sozialversicherungsträger über die
Todesursachen oder die Krankheiten, die zum Tode geführt haben, befragen.
Werden Leistungen wegen Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit
beansprucht, darf der Versicherer die in Absatz 1 Satz 1 genannten
Personen und Einrichtungen, die Ärzte, die mich untersucht haben, sowie
Behörden und Sozialversicherungsträger auch über Ursache, Beginn, Art,
Verlauf, Grad und voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit
sowie über diejenigen Krankheiten, die zur Berufsunfähigkeit
bzw. Pflegebedürftigkeit geführt haben, befragen.
Insoweit entbinde ich alle, die hiernach befragt werden, von der Schweigepflicht
auch über meinen Tod hinaus. |
Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung.
Ich willige ein, daß der Versicherer aus den Antragsunterlagen oder der
Vertragsdurchführung Daten zu Beiträgen, Versicherungsfällen, Risiko-/
Vertragsänderungen im erforderlichen Umfang übermittelt, und zwar
– zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung an
Rückversicherer sowie
– zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer auf
direktem Weg oder über den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Dies gilt auch für die Risikoprüfung zu Verträgen, die ich hier oder bei
anderen Versicherern künftig beantrage, und ist in der Personenversicherung
außerdem unabhängig vom Zustandekommen eines Vertrages.
Gesundheitsdaten dürfen ausschließlich in der Personenversicherung
übermittelt werden. Empfänger dürfen Personen- und Rückversicherer
sein, der mich betreuende Vermittler nur, sofern dies zur Vertragsgestaltung
erforderlich ist.
Ich willige ferner ein, daß der Versicherer meine allgemeinen Antrags-,
Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen mit
anderen ausgewählten deutschen Gesellschaften der Allianz Gruppe führt
und sie an den mich betreuenden Vermittler zur dortigen Verarbeitung und
Nutzung übermittelt, soweit dies der Durchführung meiner jeweiligen Vertragsangelegenheiten
dient. Nicht zu den allgemeinen Antrags-, Vertragsund
Leistungsdaten zählen Gesundheitsdaten sowie Daten über Dritte.
Ich willige weiterhin ein, daß mein Versicherer und der mich betreuende
Vermittler über den Zweck dieses Vertrages hinaus meine allgemeinen
Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten im Rahmen der regelmäßigen Kundenbetreuung,
einschließlich der Beratung zu und des Verkaufs von anderen
Finanzdienstleistungsprodukten, nutzen und hierzu auch den ausgewählten
Gesellschaften der Allianz Gruppe zur dortigen Verarbeitung und
Nutzung übermitteln. Die Einwilligung nach diesem Absatz kann ich ohne
Einfluß auf den Vertrag streichen bzw. jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Meine Einwilligung ist nur wirksam, wenn ich die Möglichkeit hatte, vom
Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Dieses
wird mir mit dem Versicherungsschein zugesandt und auf Wunsch auch
sofort überlassen. Dem Merkblatt zur Datenverarbeitung kann ich weitere
wichtige Einzelheiten entnehmen, insbesondere zu den Datenarten und
den Zwecken der Verarbeitung und Nutzung sowie die Liste der ausgewählten
Gesellschaften der Allianz Gruppe. |
Wichtige Hinweise für die zu versichernde
Person
Widerspruchsrecht. Die Versicherung gilt als abgeschlossen, wenn Sie nicht
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen
sowie der Verbraucherinformationen, die mit dem Versicherungsschein
ausgehändigt werden, in Textform (z. B. schriftlich, per
Telefax oder E-mail) widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht werden
wir Sie mit dem Versicherungsschein nochmals gesondert hinweisen.
Annahmefrist. Wir können Ihren Antrag binnen sechs Wochen annehmen.
Die Frist beginnt am Tag der Antragstellung, bei Versicherungen mit ärztlicher
Untersuchung jedoch nicht vor dem Tag der Untersuchung.
Aufgabe bestehender Versicherung. Eine bestehende Versicherung aufzugeben
und dafür eine neue Versicherung abzuschließen, ist für den
Versicherungsnehmer im allgemeinen unzweckmäßig und von den Lebensversicherungsunternehmen
daher unerwünscht.
Beschwerden. Beschwerden können an uns sowie an die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht – Bereich Versicherungen –, Graurheindorfer
Straße 108, 53117 Bonn, gerichtet werden.
Darüber hinaus können Sie sich an den „Versicherungsombudsmann“ wenden. Die Allianz ist Gründungsmitglied im Verein „Versicherungsombudsmann“.
Diese unabhängige Schlichtungsstelle vermittelt bei Auseinandersetzungen
zwischen Kunden und Versicherern. Weitere Informationen
erhalten Sie bei uns oder unter www.versicherungsombudsmann.de |
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Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michael Diekmann
Vorstand: Dr. Gerhard Rupprecht, Vorsitzender; Hansjörg Cramer, Dr. Michael Hessling,
Dr. Eckhard Hütter, Ulrich Schumacher, Dr. Maximilian Zimmerer
Hauptverwaltung: Reinsburgstraße 19, 70178 Stuttgart
Sitz der Gesellschaft: Stuttgart
Registergericht: Stuttgart HRB 20231 |
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