Sterbegeld
 

STERBEGELDVERTRAG, Anhang



Schlusserklärung des Antragstellers und der zu versichernden Person

1. Annahmefrist
Wir können Ihren Antrag innerhalb von 6 Wochen annehmen. Diese Annahmefrist beginnt mit dem Tag der Antragstellung.

2. Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Ich ermächtige den Versicherten, die Ärzte, die die Todesursachen feststellen, und die Ärzte, die mich im letzten Jahr vor meinem Tode untersuchen oder behandeln werden, sowie Behörden- mit Ausnahme von Sozialversicherungsträgern- über die Todesursachen oder die Krankheiten, die zum Tode geführt haben, zu befragen, sofern der Tod innerhalb der ersten drei Jahre nach der Antragsannahme eingetreten ist. Insoweit entbinde ich alle, die hiernach befragt werden, von der Schweigepflicht über meinen Tod hinaus.

3. Einwilligungserkläung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenweitergabe an Rück-und Erstversicherer sowie an Verbände
Ich willige ferner ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und/oder den Verband der öffentlichen Versicherer zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen.
Führung gemeinsamer Datensammlungen und Datenübermittlung zu Versicherungszwecken
Ich willige ferner ein, dass die SAARLAND Feuer- und Lebensversicherung AG, die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs- AG, und die Union Krankenversicherung AG meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler, sowie an Unternehmen, die mit Serviceleistungen beauftragt sind, weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient.
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden: an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.
Datenübermittlung zur Beratung und Betreuung in sonstigen Finanzdienstleistungen
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen.
Merkblatt zur Datenverarbeitung und Umfang der Einwilligungserkärung
Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei der Antragstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir bei Vertragsabschluss mit weiteren Verbraucherinformationen- auf Wunsch auch sofort- überlassen wird.

4. Aushändigung der Antragsdurchschrift und der Vertragsgrundlagen
Eine Durchschrift des Versicherungsantrages wird mir sofort nach der Unterzeichnung des Antrages ausgehändigt. Für die Sterbegeldversicherung gelten die den Erläuterungen der Versicherungsform zugeordneten Versicherungsbedingungen.

5. Höhe der Rückvergütung
Mir ist bekannt, daß die Beiträge bei Kapital bildenden Lebensversicherungen zunächst zur Deckung der vorzeitigen Versicherungsfällen, der Abschlusskosten und der Verwaltungskosten verbraucht werden. Deshalb fällt bei der Kündigung der Sterbegeldversicherung in den ersten Jahren kein oder nur ein niedriger Rückkaufswert an.

6. Versicherungsnehmereigenschaft
Sofern die zu versichernde Person nicht zugleich Antragsteller (Versicherungsnehmer) ist, soll bei dessen Ableben, sofern nicht anders vereinbart, die versicherte Person in Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers eintreten.

7. Wohin wenden Sie sich im Falle einer Beschwerde zu Ihrem Versicherungsvertrag?
Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer oder direkt an uns. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, einzuschalten. Unser Unternehmen ist dem Verein Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin beigetreten. Der Ombudsmann schlichtet Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmern bis zu einem Gegenstandswert in Höhe von 50 000 Euro. Wenn Sie einen Anspruch bei uns geltend gemacht haben, können Sie den Ombudsmann innerhalb von 8 Wochen nach unserer Antwort formlos, per Post, Telefon oder E-Mail ansprechen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Der Versicherer ist an Entscheidungen bis zu 5 000 Euro gebunden.

8. Anwendbares Recht
Für diesen Versicherungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erläuterungen der Versicherungsformen zur Sterbegeldversicherung

Hauptversicherung

VG 1 Sterbegeldversicherung auf den Todesfall
Die Versicherung wird bei Tod des Versicherten fällig.
VG 2 Sterbegeldversicherung auf den Todes-und Erlebensfall
Die Versicherung wird fällig beim Tode des Versicherten, spätestens beim Ablauf der Versicherung.

Zusatzversicherung

UZV Unfall-Zusatzversicherung
Bei Tod durch Unfall gemäß der Bestimmungen der "Besonderen Bedingungen für die Unfall-Zusatzversicherung" wird die doppelte Versicherungssumme gezahlt. Die Unfall-Zusatzversicherung endet mit Ablauf der Beitragszahlung spätestens mit dem Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person ihr 75. Lebensjahr vollendet hat.

Versicherungsbedingungen
Es gelten die "Allgemeinen Bedingungen für die Kapital bildende Lebensversicherung" sowie gegebenenfalls die "Besonderen Bedingungen für die Unfall-Zusatzversicherung".

Erläuterung der Überschussbeteiligung zur Stergeldversicherung
Diese Lebensversicherung ist an den Überschüssen der SAARLAND Lebensversicherung AG beteiligt. Die Überschüsse werden jährlich jeweils am Ende des Versicherungsjahres, erstmals am Ende des 1. Versicherungsjahres als laufende Überschussanteile zugeteilt. Maßgebend für die Zuteilung ist der Vertragsstatus am Zuteilungszeitpunkt.

Die laufenden Überschüsse werden verzinslich angesammelt und gleichzeitig mit der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.

 

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