1. Annahmefrist
Wir können Ihren Antrag innerhalb von 6 Wochen annehmen. Diese
Annahmefrist beginnt mit dem Tag der Antragstellung.
2. Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Ich ermächtige den Versicherten, die Ärzte, die die Todesursachen
feststellen, und die Ärzte, die mich im letzten Jahr vor meinem
Tode untersuchen oder behandeln werden, sowie Behörden- mit
Ausnahme von Sozialversicherungsträgern- über die Todesursachen
oder die Krankheiten, die zum Tode geführt haben, zu befragen,
sofern der Tod innerhalb der ersten drei Jahre nach der Antragsannahme
eingetreten ist. Insoweit entbinde ich alle, die hiernach befragt
werden, von der Schweigepflicht über meinen Tod hinaus.
3. Einwilligungserkläung nach dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG)
Datenweitergabe an Rück-und Erstversicherer sowie an Verbände
Ich willige ferner ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang
Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung
(Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen)
ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und
zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des
Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an
den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und/oder
den Verband der öffentlichen Versicherer zur Weitergabe dieser
Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung
gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie
für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten
(Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen.
Führung gemeinsamer Datensammlungen und
Datenübermittlung zu Versicherungszwecken
Ich willige ferner ein, dass die SAARLAND Feuer- und Lebensversicherung
AG, die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs- AG, und die Union Krankenversicherung
AG meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen
Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen
Vermittler, sowie an Unternehmen, die mit Serviceleistungen beauftragt
sind, weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung
meiner Versicherungsangelegenheiten dient.
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer
übermittelt werden: an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben
werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.
Datenübermittlung zur Beratung und Betreuung
in sonstigen Finanzdienstleistungen
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige
ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-,
Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung
und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen.
Merkblatt zur Datenverarbeitung und Umfang der
Einwilligungserkärung
Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei der Antragstellung vom
Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte,
das mir bei Vertragsabschluss mit weiteren Verbraucherinformationen-
auf Wunsch auch sofort- überlassen wird.
4. Aushändigung der Antragsdurchschrift
und der Vertragsgrundlagen
Eine Durchschrift des Versicherungsantrages wird mir sofort nach
der Unterzeichnung des Antrages ausgehändigt. Für die
Sterbegeldversicherung gelten die den Erläuterungen der Versicherungsform
zugeordneten Versicherungsbedingungen.
5. Höhe der Rückvergütung
Mir ist bekannt, daß die Beiträge bei Kapital bildenden
Lebensversicherungen zunächst zur Deckung der vorzeitigen Versicherungsfällen,
der Abschlusskosten und der Verwaltungskosten verbraucht werden.
Deshalb fällt bei der Kündigung der Sterbegeldversicherung
in den ersten Jahren kein oder nur ein niedriger Rückkaufswert
an.
6. Versicherungsnehmereigenschaft
Sofern die zu versichernde Person nicht zugleich Antragsteller (Versicherungsnehmer)
ist, soll bei dessen Ableben, sofern nicht anders vereinbart, die
versicherte Person in Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers
eintreten.
7. Wohin wenden Sie sich im Falle einer Beschwerde
zu Ihrem Versicherungsvertrag?
Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an
Ihren Betreuer oder direkt an uns. Darüber hinaus haben Sie
die Möglichkeit, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, einzuschalten. Unser
Unternehmen ist dem Verein Versicherungsombudsmann e.V., Postfach
08 06 32, 10006 Berlin beigetreten. Der Ombudsmann schlichtet Streitigkeiten
mit Versicherungsunternehmern bis zu einem Gegenstandswert in Höhe
von 50 000 Euro. Wenn Sie einen Anspruch bei uns geltend gemacht
haben, können Sie den Ombudsmann innerhalb von 8 Wochen nach
unserer Antwort formlos, per Post, Telefon oder E-Mail ansprechen.
Das Verfahren ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Der
Versicherer ist an Entscheidungen bis zu 5 000 Euro gebunden.
8. Anwendbares Recht
Für diesen Versicherungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
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