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Häufig gestellte Fragen zur Sterbegeldversicherung
des Krankenversicherten-Vereins e.V. (FAQ)


1. Wieso sollten Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen?
   
Das bestehende Sterbegeld wurde per 01. Januar 2004 ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Deshalb ist eine private Vorsorge in Form einer Sterbegeldversicherung wichtig, damit zu der seelischen Belastung nicht noch finanzielle Probleme hinzukommen. Denn nur die Sterbegeldversicherung garantiert durch die Versicherungssumme, daß bei Tod das erforderliche Kapital für eine Bestattung zur Verfügung steht.
   
   
2. Ist es nicht vorteilhafter, einen Sparvertrag abzuschließen, um jederzeit an das
Kapital zu kommen?
   
Wenn der Tod bereits nach wenigen Sparraten eintritt, ist noch nicht genügend Kapital für eine Bestattung angespart worden, den es weiß ja niemand genau wann er stibt. Bei der Sterbegeldversicherung besteht der Leistungsanspruch auf die ausgewählte Versicherungssumme bereits ab der ersten Beitragszahlung.
   
   
3. Mit welchen Kosten muß man für eine Bestattung rechnen?
   
Die Bestattungskosten sind je nach Beisetzungsart (Erd-, Feuer- oder Seebestattung) und Leistungsumfang sehr unterschiedlich. Auch die öffentlichen Gebühren können je nach Stadt, Gemeinde und Bundesland sehr stark variieren. Durchschnittlich werden von den Bundesbürgern ca. 5.000 € für eine Beisetzung ausgegeben. Oftmals entstehen auch noch zusätzliche Aufwendungen für die Regelung der Grabpflege.
   
Beispielrechnung:
•  Überführen und Einsargen ca. 113 €  
•  Eichensarg, zusätzliche Ausstattung ca. 1.534 €  
•  Halle, Kirchengebühren, Träger ca. 251 €  
•  Kränze und Blumenschmuck ca. 368 €  
•  Anzeigen und Danksagungen ca. 409 €  
•  Beurkundungen, Formalitäten, Gebühren ca. 491 €  
•  Grabanlage mit Stein ca. 2.056 €  
•  Gesamt ca. 5.222 €  
   
Dazu kommen noch die nicht unerheblichen Kosten für die Trauerkleidung und die Trauerfeier selbst. Gute bis sehr gute Ausführung der Grabanlage mit Stein sind wesentlich teurer als hier genannt. Ohne die Absicherung einer Sterbegeldversicherung müßte ein Großteil der Kosten von den Angehörigen getragen werden.

Achten Sie unbedingt bei den unterschiedlichsten Angeboten, besonders bei Gruppenversicherungsangeboten, auf das freie Bezugsrecht! Sehr oft wird im „Kleingedruckten“ vermerkt, dass der Gruppenversicherungspartner für die Leistungen der Überschussbeteiligung eingetragen wird. Das bedeutet, ein erheblicher Teil der fälligen Versicherung geht nicht an die Angehörigen! Die Sterbegeldversicherungen des Sozialverband VDK haben alle diese Klausel. Bei bestehenden Verträgen kann diese Bezugsberechtigung mit einer einfachen Mitteilung storniert werden. Textvorschlag: Bezugsrechtsänderung: Die Versicherungsleistungen sollen ausschließlich an Name, Geburtstag, Adresse erfolgen. Unterschrift.
   
   
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
   
eMail: info(a)kvv.org
   
   
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