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DER KVV TIPP:

 

Tipp der Woche

Es gibt eine Anhebung der Obergrenze für Minijobs ab dem 01. Oktober 2022. Dann wird der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht. Zeitgleich soll auch die Verdienst-Obergrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro auf dann 520 Euro angehoben werden. Hintergrund ist, dass sich die Minijob-Grenze künftig an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren soll - im Monat wären das etwa 43 Arbeitsstunden.


Ihr Handy holt Hilfe ... - kostenfreie Registrierung

Machen Sie Ihr Handy in Deutschland kostenlos zur mobilen Notrufsäule mit optimierter Notfallversorgung

Unfälle können sich immer und überall ereignen. Mit Sicherheit aber genau dann, wenn Sie am wenigsten damit rechnen. Mit unserem Service sparen Sie wertvolle Zeit, die im Notfall Ihr Leben retten kann. Kostenlos, zuverlässig und umfassend.

LifeService 112Im Notfall zählt jede Sekunde – LifeService 112

Mit LifeService 112 ist es möglich, ein Handy im Notfall über die Funkzellenortung schnell zu lokalisieren – wenn das Handy GPS unterstützt, auch bis auf wenige Meter genau.

Einfach kostenlos registrieren und im Notfall die 112 anrufen. Die Leitstelle kann den Notrufenden dann orten und die Position an die Einsatzkräfte weiterleiten. Dies spart bei einer Rettung wertvolle Zeit und hilft so, Leben retten.

Optimierte Hilfe von der ersten Sekunde an – LifeSensor Notfallakte

Im Notfall kann der rasche Zugriff auf Ihre Notfalldaten überlebenswichtig sein.
Nutzen Sie die LifeSensor Notfallakte als kostenlosen Zusatzservice zur Handy-Ortung.

Mit ihr verwalten Sie online Ihre wichtigsten Notfalldaten. Bei einem Handy-Notruf über die 112 kann die Leitstelle Ihre LifeSensor Notfallakte einsehen, die Notfalldaten an die Rettungskräfte weitergeben und Ihre Notfallkontaktperson benachrichtigen.

 

Zusammenfassung

Handy-Ortung bei Notruf und optimierte Notfallversorgung – mit LifeService 112 der Björn Steiger Stiftung und der LifeSensor Notfallakte.

So funktioniert’s.

1. Notruf über Handy erfolgt über die Notrufnummer 112.

2. Genaue Bestimmung der Position mittels GPS (wenn das Handy GPS unterstützt) oder via Funkzellenortung.

3. Die Leitstelle ortet das Handy über die LifeService 112 Ortungsplattform.

4. Sofort werden die Rettungskräfte zum Einsatzort geschickt.

5. Haben Sie die LifeSensor Notfallakte hinterlegt, können Ihre Notfalldaten in der Leitstelle eingesehen werden.

6. Die Informationen über Ihre Notfalldaten wie Medikationen, Unverträglichkeiten, Allergien, Geschlecht und Alter können an die Rettungskräfte weitergegeben werden.

6. Die Leitstelle kann Ihren Notfallkontakt benachrichtigen.

Jetzt kostenlos registrieren unter www.steiger-stiftung.de

Die Registrierung für den LifeService Dienst stellt keine automatische Einwilligung zur Ortung dar. Die Einwilligung zur Ortung geben Sie jeweils bei Anruf des Notrufs 112 gegenüber dem Notrufdisponenten.

Für die LifeSensor Notfallakte benötigen Sie einen Internetzugang mit E-Mail-Adresse.

 

Allgemeine Informationen

Björn Steiger StiftungHistorie der Stiftung

Erst der Tod von Björn Steiger hat die Notfallhilfe in Deutschland grundlegend verändert.

Am 3. Mai 1969 wird Björn Steiger auf dem Heimweg von einem Auto erfasst. Es dauert fast eine Stunde, bis ein Krankenwagen eintrifft. Björn Steiger ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu helfen. Er stirbt auf dem Weg ins Krankenhaus, nur wenige Tage vor seinem 9. Geburtstag.

Arbeit der Stiftung

Seit über 39 Jahren revolutioniert die Stiftung den Rettungsdienst in Deutschland.

1969 gab es keinen flächendeckenden Krankentransport rund um die Uhr. Dass Ihnen heute Dienste wie Rettungswägen oder Notarztsysteme deutschlandweit zur Verfügung stehen, ist dem Engagement der Björn Steiger Stiftung zu verdanken.

Link zu LifeService 112

 

Chroniker-Richtlinie seit 1.1.2008 in Kraft

Alles für Ihre Gesundheit

Ab Januar 2008 tritt die neue Chroniker-Richtlinie in Kraft. Wer schwer krank ist und regelmäßig ärztliche Behandlung bzw. Medikamente braucht (Chroniker), kann bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze (1% statt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) profitieren.

Ab wann ist die Richtlinie gültig?

Die neue Regelung gilt für Versicherte, die ab dem 1. Januar 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen nach § 25 SGB V in Anspruch nehmen können. Nachfolgend werden weitere Voraussetzungen aufgeführt:

  • Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Patient sich vor der Erkrankung über die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen hat beraten lassen.

  • Die neue Regelung gilt für Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden, und alle Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden.

  • Die Regelung ist zunächst auf die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs beschränkt.

Die Beratung kann von jedem Arzt vorgenommen werden, der berechtigt ist, die Vorsorgeuntersuchung durchzuführen. Auf der Grundlage des Beratungsgesprächs kann sich der Versicherte entscheiden, ob er die  Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nimmt.  Zum Nachweis der Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen stellen die Krankenkassen einen Präventionspass aus.
 

( Kopiert von der Seite:
http://www.saarland-versicherungen.de/web/html/privat/ratgeber/aktuelles/index.html
)

 

Telefon-Hotline zur Pflegeberatung


Verbraucher können sich ab sofort bundesweit telefonisch zu zentralen Fragen rund um das Thema Pflege beraten lassen. Um Verbrauchern den Weg durch den Pflegedschungel zu ermöglichen, starten die Verbraucherzentralen in Kooperation mit den Betriebskrankenkassen ein Informations- und Beratungstelefon zum Thema Pflege.
Es stehen bundesweit 3 Telefon-Hotlines zur Verfügung zu den Themen :
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung 01803 770 500-1, Beratung zu Heim- und Pflegedienstverträgen 01803 770 500-2, alternative Wohnformen 01803 770 500-3.
Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen sind unter allen drei Rufnummern erhältlich.

Rund 2 Mio. Menschen in Deutschland sind heute auf pflegerische Betreuung oder Unterstützung angewiesen, weil sie ihren Alltag nicht mehr alleine meistern können. Bisher standen Pflegebedürftige und Angehörige oft alleine da. Mit dem Netzwerk Pflegeberatung soll sich das künftig ändern. „Unsere Erfahrungen aus der Pflegeberatung zeigen, dass es bundesweit noch großen Verbesserungsbedarf bei der Beratung Pflegebedürftiger und deren Angehöriger gibt“, so Sabine Strüder, Referentin für Gesundheitsdienstleistungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die neue Pflegehotline sei ein erster Schritt, diese Defizite abzubauen.

Das Pflegetelefon ist montags und mittwochs von 10 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Die Beratung selbst ist kostenfrei. Der Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 9 Cent pro Minute.

 

Thema: EU Renten Abschläge Achtung Frist 30.04.2007


Bezieher von Erwerbsunfähigkeitsrenten, die nach dem 1.1.2001 bewilligt wurden, sollten mit einem Brief an Ihren Rentenversicherungsträger EINSPRUCH gegen die Höhe einlegen. Begründung: Von der Gesetzlichen Rentenversicherung wurden ungerechtfertigt bis zu 10,8 % abgezogen wird. Eine automatische Berichtigung erfolgt nicht - nur auf Antrag und diese Frist läuft am 30.04.2007 ab.

Den vollständigen Artikel des Verbandes für Betreuungen sowie ein Musteranschreiben an die Rentenversicherung sind unten angeführt.

INFO zum Thema: Rentenabschläge bei EU-Rente

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 16.05.2006 (Az.: B 4 RA 22/05 R) die Praxis der Rentenversicherungsträger, bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Lebensjahr, *Rentenabschläge *von bis zu 10,8 % vorzunehmen, *für rechtswidrig erklärt* (zur Grundlage des Urteils vgl. § 77 Abs. 2 Satz 2 und 3: Beginnt eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres, ist die Vollendung des 60. Lebensjahres für die Bestimmung des Zugangsfaktors maßgebend. Die Zeit des Bezugs einer Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten gilt nicht als Zeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme) Die Rentenversicherungsträger wollen dieses Urteil nicht umsetzen. Daher muss jede von diesem Urteil betroffene Person selbst die Überprüfung seines Rentenbewilligungsbescheids beantragen und eine Rückzahlung der zu Unrecht erfolgten Abschläge verlangen. Betroffen sind Personen, deren Erwerbsminderungsrenten ab dem 1. Januar 2001 oder später bewilligt worden sind.

Diese Antragstellung (Überprüfung der Rentenberechnung) muss bis zum 30.04.2007 erfolgt sein, um eine Rückzahlung für den gesamten Bewilligungszeitraum zu erhalten.

In dem am 1. Mai diesen Jahres in Kraft tretenden RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wurde § 100 SGB VI dahingehend ergänzt, dass die Frist zur Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte nicht mehr 4 Jahre beträgt, sondern nur noch bis zum Wirksamwerden des die Rechtslage ändernden Urteils. Bis zum 1. Mai gilt daher noch die 4-Jahresfrist, danach lediglich die Zeit bis zum rechtskräftig gewordenen Urteil des BSG. Da die monatliche Rentenzahlung bis zu 10,8 % der ohne die Abschläge bezogenen Renten gekürzt werden konnte und wurde, ist die Dauer des Rückzahlungszeitraums von erheblicher Bedeutung. Bei einer Erwerbsminderungsrente von monatlich zwischen 600 und 700 Euro betragen die Abschläge beispielsweise zwischen 64,80 und 75,60 Euro monatlich.

Es gibt viele Betroffene, bei denen Abschläge nach der Erwerbsminderungsreform von 2001 (vorher gab es keine Abschläge) auch für die Zeit vor dem 60. Lebensjahr vorgenommen worden sind.

Werden die Bescheide geändert, erhalten die betroffenen Beschäftigten die abschlagsfreien Erwerbsminderungsrenten und eine Nachzahlung.

Name: ...

Straße: ...

Ort: ...

 

Adresse;

zuständiger Rentenversicherungsträger

Datum: ......................

 

Überprüfung meiner Rente wegen Erwerbsminderung

 

Rentenberechtigter: ..........................................

Rentenversicherungsnummer: ...........................................

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 16.05.2006 (AZ.: B 4 RA 22/05 R) beantrage ich gemäß § 44 SGB X die Rücknahme des rechtswidrigen Rentenbescheides vom ... und die Neufeststellung der Erwerbsminderungsrente.

Das Bundessozialgericht hat in seinem obigen Urteil Rentenabschläge von Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen worden sind, für rechtswidrig erklärt. Ich ersuche Sie daher, meinen Rentenbewilligungsbescheid vom .............................. auf rechtswidrige Abschläge zu überprüfen und meine Erwerbsunfähigkeitsrente neu festzusetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Unterschrift / gesetzlicher Betreuer

 

 


Zum 01.01.2005 trat ein Gesetz in Kraft, das einer Vielzahl ehrenamtlich Tätiger während ihres Engagements Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen ermöglicht.

Mit diesem Gesetz wird der Einsatz vieler BürgerInnen, gewürdigt und im Falle eines Unfalls unter umfassenden Schutz gestellt. Der bisher begrenzt bestehende Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige, der nur mit einem "Arbeitsauftrag" ausserhalb der typischen Vereinsarbeit bestand, wird deutlich erweitert.

Im SAARLAND hat die Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt e.V. (http://www.pro-ehrenamt.de) einen Rahmenvertrag mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft abgeschlossen. Die Vereine können sich direkt an die Ehrenamtboerse ihres Landkreises zur Meldung der zu versichernden Personen wenden. Einmal im Jahr wird der Gesamtbeitrag per Lastschrift eingezogen.

Antrag auf freiwillige Versicherung direkt über die Berufsgenossenschaft für gemeinnützige
Organisationen Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften ehrenamtlich Tätige (Einzelantrag)

Pressemeldung "Unfallversichert im Ehrenamt!"
Links: Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit"
Geschäftsstelle Pro Ehrenamt : lag@pro-ehrenamt.de

 

Fehlender Krankenversicherungsschutz bei ALG II – Hartz IV


Arbeitslose sind während dem Bezug von Arbeitslosengeld weiter in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Wenn der Leistungsbezug wegfällt, schreibt das Krankenversicherungsrecht vor, dass auch der Krankenversicherungsschutz wegfällt.
Für Bezieher des Arbeitslosengeld II ab Janur 2005 trifft dieses zu. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann über den Ehegatten die beitragsfreie Familienmitgliedschaft beantragt werden. Liegt das monatliche Einkommen über 325 Euro, kann die Mitversicherung nicht erfolgen. Nur mit einer „freiwilligen“ Krankenversicherung kann er den Versicherungsschutz fortführen. Die Frist zur Beantragung der freiwilligen Mitgliedschaft beträgt 3 Monate, ab dem letzten Tag, für den Leistungen bezogen wurden.

 

ICH AG - Rentenversicherungsbeiträge


Ab 1. August müssen alle Inhaber/innen der sogenannten "ICH-AG" Beiträge
an die Rentenversicherung entrichten. Diese Zahlungspflicht besteht
unabhängig der Einkommenshöhe - also auch bei einem Nettoverdienst unter
400 Euro.

 

Krankenversicherungsbeiträge auch von der Direktversicherung


+++ Direktversicherung künftig voll beitragspflichtig +++

Auf Neurentner kommen höhere Belastungen zu: bei der Auszahlung einer vom ehemaligen Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherung oder Pensionskasse wird künftig der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Das gilt für alle, die ab 1. Januar 2004 in Rente gehen. Bisher wurde auf Einmalzahlungen aus betrieblicher Vorsorge nur der halbe Beitragssatz verlangt. Die Neuregelung betrifft alle einmaligen Kapitalzahlungen aus Direktversicherungen, Pensionskassen und berufsständischen Versorgungswerken. Bei Auszahlung in Form einer monatlichen Rente wurde schon bisher der volle Beitrag fällig. Das sei ungerecht und deshalb geändert worden, so Klaus Vater vom Bundessozialministerium. Der wahre Grund ist aber wohl eher die anhaltende Ebbe in den Sozialkassen. Lebensversicherer müssen künftig Kapitalauszahlungen an gesetzlich Versicherte automatisch an die Krankenkasse melden. Die kassiert die darauf entfallenden vollen Kranken- und Pflegversicherungsbeiträge aber nicht auf einen Schlag, sondern streckt den Kapitalbetrag rechnerisch über zehn Jahre, also 120 Monate. Ein Versicherter, der zu Rentenbeginn 120.000 Euro von seiner als Direktversicherung geführten Lebensversicherung bekommt, zahlt bei einem Beitragssatz von 14,9 Prozent dafür dann zehn Jahre lang monatlich 166 Euro an Kranken- und Pflegekasse. Bisher wurde nur die Hälfte fällig. Betroffen sind allein bei der Direktversicherung etwa sechs Millionen Arbeitnehmer. Verschont von der Beitragspflicht sind nur privat Krankenversicherte.

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Sicherheit für Senioren


An Senioren vermitteln wir "Notruftelefone"
und weisen auf die Telefone mit "grösseren Tasten" und dem Zusatz für "Hörgeräteträger" hin, die es im Handel gibt. Die Senioren sind ueber diese technische Neuheiten sehr wenig informiert.

 

Autos nach Bedarf umrüsten


Einstieghilfen für bequemes Ein- und Aussteigen,
Lenkhilfen bei verringerter Muskelkraft
u.v.m. macht das Autofahren auch im Alter zum Vergnügen.

 

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