Startseite
Sterbegeld
 
 

Häufig gestellte Fragen zur Sterbegeldversicherung
des Krankenversicherten-Vereins e.V. (FAQ)


1. Wieso sollten Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen?
   
Das bestehende Sterbegeld wurde per 01. Januar 2004 ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Deshalb ist eine private Vorsorge in Form einer Sterbegeldversicherung wichtig, damit zu der seelischen Belastung nicht noch finanzielle Probleme hinzukommen. Denn nur die Sterbegeldversicherung garantiert durch die Versicherungssumme, daß bei Tod das erforderliche Kapital für eine Bestattung zur Verfügung steht.
   
   
2. Ist es nicht vorteilhafter, einen Sparvertrag abzuschließen, um jederzeit an das
Kapital zu kommen?
   
Wenn der Tod bereits nach wenigen Sparraten eintritt, ist noch nicht genügend Kapital für eine Bestattung angespart worden, den es weiß ja niemand genau wann er stibt. Bei der Sterbegeldversicherung besteht der Leistungsanspruch auf die ausgewählte Versicherungssumme bereits ab der ersten Beitragszahlung.
   
   
3. Mit welchen Kosten muß man für eine Bestattung rechnen?
   
Die Bestattungskosten sind je nach Beisetzungsart (Erd-, Feuer- oder Seebestattung) und Leistungsumfang sehr unterschiedlich. Auch die öffentlichen Gebühren können je nach Stadt, Gemeinde und Bundesland sehr stark variieren. Durchschnittlich werden von den Bundesbürgern ca. 5.000 € für eine Beisetzung ausgegeben. Oftmals entstehen auch noch zusätzliche Aufwendungen für die Regelung der Grabpflege.
   
Beispielrechnung:
•  Überführen und Einsargen ca. 113 €  
•  Eichensarg, zusätzliche Ausstattung ca. 1.534 €  
•  Halle, Kirchengebühren, Träger ca. 251 €  
•  Kränze und Blumenschmuck ca. 368 €  
•  Anzeigen und Danksagungen ca. 409 €  
•  Beurkundungen, Formalitäten, Gebühren ca. 491 €  
•  Grabanlage mit Stein ca. 2.056 €  
•  Gesamt ca. 5.222 €  
   
Dazu kommen noch die nicht unerheblichen Kosten für die Trauerkleidung und die Trauerfeier selbst. Gute bis sehr gute Ausführung der Grabanlage mit Stein sind wesentlich teurer als hier genannt. Ohne die Absicherung einer Sterbegeldversicherung müßte ein Großteil der Kosten von den Angehörigen getragen werden.
   
   
4.  Welche Sterbegeldsumme sollte man in der Regel versichern?
   
Durchschnittlich werden von den Bundesbürgern ca. 5.000 € für eine Beisetzung ausgegeben. Bei einer aufwendigeren Bestattung ist eine höhere Sterbegeldsumme zu empfehlen. Bei dem besonders günstigen Sammelvertrag des Krankenversicherten-Vereins e.V. (KVV) können Sie zwischen einer Versicherungssumme von € 3.000, € 5.000 oder € 7.500 wählen.
Seite 2
   
   
5. Können auch andere Versicherungssummen gewählt werden?
   
In dem Sammelvertrag des KVV wurden nur die genannten Versicherungssummen
festgelegt (€ 3.000, € 5.000, € 7.500).
   
   
6. Reicht eine Versicherungssumme von z.B. € 5.000, die heute abgeschlossen wird,
aus, um in 20 Jahren eine Bestattung zu bezahlen?
   
Ja, denn durch die hohe Überschußbeteiligung würde, wenn bei einem 60 jährigen der Tod
nach 20 Jahre eintritt, ein Kapital von ca. € 7.580 zur Auszahlung kommen. Somit bietet
diese Sterbegeldversicherung auch noch Schutz vor dem Inflationsrisiko.
   
   
7. Was leistet die Sterbegeldversicherung?
   
Wenn die versicherte Person verstirbt, erhält die in der Versicherungsurkunde genannte Person
die vereinbarte Todesfallsumme zuzüglich erwirtschafteter Überschüsse ausgezahlt.
   
   
8. Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
   
Wir haben bei unserem Kurzantrag eine stark vereinfachte Gesundheitsprüfung (4 Fragen).
   
   
9. Bis zu welchem Alter ist ein Abschluß möglich?
   
Ein Antrag auf eine Sterbegeldversicherung kann bis zur Vollendung des max. 70. Lebensjahres gestellt werden.
Außerhalb des Sammelvertrages des KVV können Verträge im Tarifbereich „Einzel“ bis zu einem maximalen Eintrittalter von 80 Jahren abgeschlossen werden.
   
   
10.  Welche Beitragszahlungsdauern gibt es?
   
Bei einem Eintrittsalter zwischen dem 20. und dem 60. Lebensjahr erfolgt die Beitragszahlung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.
Außerdem ist eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer von 5 Jahren zwischen dem 20. und dem 70. Lebensjahr möglich.
   
   
11.  Sind auch andere Beitragszahlungsdauern möglich?
   
Es sind nur die unter Frage 10 beschriebenen Beitragszahlungsdauern möglich.
   
   
12.  Verändert sich die Höhe der Beiträge?
   
Nein. Die jeweils abgeschlossenen Beiträge bleiben während der Laufzeit unverändert.
Seite 3
   
   
13.  Wieviel kostet eine Sterbegeldversicherung?
   
Je nach Eintrittsalter, Geschlecht, Höhe der Sterbegeldsumme ergeben sich unterschiedliche
Beiträge.
   
   
14.  Wie lang ist die Versicherungsdauer?
   
Die Sterbegeldversicherung des KVV gilt lebenslang.
   
   
15.  Wer bekommt im Sterbefall die Versicherungssumme ausgezahlt?
   
Die bezugsberechtigte Person kann vom Versicherungsnehmer frei gewählt werden. Wird keine bezugsberechtigte Person angegeben, erhalten die Erben die entsprechende Versicherungsleistung.
Wenn Sie bereits mit einem Bestattungsunternehmen eine Einigung getroffen haben, können Sie auch das Bestattungsunternehmen als Bezugsberechtigten einsetzen.
   
   
16.  Kann man die Sterbegeldversicherung kündigen?
   
Ja. Wir zahlen – soweit vorhanden – den Rückkaufswert zzgl. Überschußbeteiligung aus.
   
   
17.  Welches Versicherungsunternehmen steht hinter diesem Angebot?
   
Die von der KVV angebotene Sterbegeldversicherung ist ein Tarif der Allianz Lebensversicherungs- AG mit Hauptsitz in Stuttgart. Durch den Sammelvertrag sind die Beiträge günstiger als bei anderen Anbietern am Markt.
   
   
18.  Welche Versicherungsbedingungen kommen zur Anwendung?
   
Allgemeine Versicherungsbedingungen für
- den Kinderplan Heirat
- Termfix
- Cash 2 und Cash 4
- die lebenslange Risiko-Lebensversicherung E 155
   
   
19.  Ist die Mitgliedschaft im KVV beitragspflichtig?
   
Nein, außer die zu zahlende Versicherungsprämie fallen keine weiteren Kosten an.
   
   
20.  Wie kann ich eine Sterbegeldversicherung berechnen?
   
Anhand unserer Beitragstabellen können Sie schnell und übersichtlich den Beitrag ermitteln.
Selbstverständlich können die Berechnungen auch über AMIS erstellt werden.
Seite 4
   
   
21.  Welches Antragsformular wird benötigt?
   
Mit der Beitrittserklärung mit Antrag GV 0490Z0 können Sie den gewünschten Versicherungsschutz beantragen.
   
   
22.  Kann ich den Antrag über VERDI versenden?
   
Die Möglichkeit ist zur Zeit noch nicht gegeben.
   
   
23.  Wo kann ich meinen Antrag einreichen?
   
In der Niederlassung Frankfurt, Gruppe F1E z.H.v. Herrn Büchler, Tel.: 0 69 / 71 26 – 62 65 und Frau Benzing-Traubmann, Tel.: 0 69 / 71 26 – 67 04.
   
   
24.  An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
   
An den Leitungsbereich Financial Services / Verkaufsförderung / Referat Privat
Frau Blum Tel.: 0 69 / 71 26 – 62 58 und Herrn Prim Tel.: 0 69 / 71 26 – 64 80.
   
   
  nach oben